Grund dafür ist, dass die Einheitsheitswerte – diese galten bisher als Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer – mit den tatsächlichen Verkehrswerten nicht mehr übereinstimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber angewiesen, eine Neuregelung zur Grundsteuer zu schaffen.
In dem folgenden Beitrag erfahren Sie, was die Reform der Grundsteuer für Sie bedeutet, wie die Grundsteuerreform 2022 in der Praxis aussieht und welche Frist für die Abgabe der Feststellungserklärung vorgesehen hat.
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer: Worin liegt der Unterschied?
Die Grundsteuer unterscheidet sich von der Grunderwerbsteuer. Die Grunderwerbsteuer wird für Sie nur fällig, wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben. Sie ist in der Regel in einem Betrag zu bezahlen. Hierüber informiert sie das Finanzamt, in dem die Immobilie oder das Grundstück liegt, mit einem separaten Bescheid.
Die Grundsteuer müssen Sie jährlich zahlen. Damit der Aufwand der Grundsteuer nicht zu hoch ist, erfolgen die Zahlungen in einem vierteljährlichen Turnus (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November). Für die Vereinnahmung der Grundsteuer ist die örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung zuständig.
Was bedeutet die Grundsteuerreform 2022 für Sie als Eigentümer von einem Grundstück oder einer Immobilie?
Die neue Grundsteuer betrifft alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien, die in Deutschland liegen. Sie ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Wertverhältnisse – diese stammen aus den Jahren 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer) als überholt ansieht und den Gesetzgeber zur Reform der Grundsteuer aufgefordert hat. Dieser hat daraufhin eine Reform der Grundsteuer zum 01. Januar 2022 beschlossen.
Mit der Durchführung der Reform der Grundsteuer werden die Finanzämter und die Kommunalverwaltungen betraut, in deren Bezirk die Grundstücke liegen. Damit die Neuregelung umgesetzt werden kann, benötigt das Finanzamt alle notwendigen Angaben. Deshalb werden alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer dazu aufgefordert, zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 zusätzlich zu der Einkommensteuererklärung eine separate Grundsteuer-Erklärung (Feststellungserklärung) elektronisch abzugeben.
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Warum hat der Gesetzgeber eine Neuregelung zur Grundsteuer beschlossen?
Für die Entscheidung zur Reform der Grundsteuer ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verantwortlich, die aus dem Jahr 2018 stammt. Die Richter vertraten ihren Entschluss, weil sie die für die Grundsteuer erforderliche Bewertung von Grundstücken (Einheitsbewertung) nicht für vereinbar mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz hielten. Darum wurde der Gesetzgeber mit spätester Frist bis zum 31. Dezember 2024 angewiesen, eine Neuregelung zur Grundsteuer zu beschließen. Hierfür ist es erforderlich, dass alle Grundstücke und Immobilien neu bewertet werden.
Auf welches Verfahren müssen Sie sich als Grundstücks- und Immobilieneigentümer einstellen?
Die Neuregelung zur Grundsteuer gilt ab dem 01. Januar 2022. Damit alle Grundstücke und Immobilien erfasst werden können, hat der Gesetzgeber den Finanzämtern eine Frist bis zum 31. Dezember 2024 eingeräumt. Bis dahin gilt die Grundsteuer noch in seiner bisherigen Regelung.
Das Verfahren zur Grundsteuer beginnt mit der Abgabe Ihrer Feststellungserklärung. Die Daten nutzt das Finanzamt, um einen Grundstücks-oder Immobilienwert zu ermitteln, der mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt.
Anfang 2023 wird Ihnen der aktuelle Wert Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie in einem Grundsteuerwertbescheid mitgeteilt. Zeitnah erhalten Sie einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Im Jahr 2024 schickt Ihr Finanzamt Ihnen den neuen Grundsteuerbescheid zu. Hierin setzt die Behörde die Grundsteuer fest, die Sie ab dem 01. Januar 2025 zahlen müssen.
Für Sie ist es wichtig, alle Daten, die in den Bescheiden der Finanzämter enthalten sind, zu prüfen.
Wie sieht die Reform der Grundsteuer in der Praxis aus?
Vor der Grundsteuerreform gab es zwei Grundsteuer-Arten.
Die Grundsteuer A war für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Grundsteuer B bezog sich auf alle bebauten und unbebauten Grundstücke, die nicht der Grundsteuer A zugerechnet werden konnten. Hierunter fallen z. B. Häuser, Eigentumswohnungen und Geschäftsgrundstücke.
Neu ab dem 01. Januar 2022 ist die Grundsteuer C. Hier können die Gemeinden und Städte, selbst entscheiden, ob sie die Grundsteuer C erheben oder nicht. Diese Neuerung der Grundsteuer ermöglicht es den Kommunen, baureife Grundstücke mit einem höheren Wert umzusetzen. Dies soll verhindern, dass Verkäufer von Bauland auf einen höheren Verkaufspreis spekulieren.
Was ist bei der Berechnung der neuen Grundsteuer zu beachten?
Vor der Reform der Grundsteuer lief die Berechnung für die Höhe der Steuer auf drei Stufen ab. Die in den Jahren 1935 oder 1964 ermittelten Einheitswerte wurden zunächst mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Als Ergebnis stellte das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag mit einem entsprechenden Bescheid fest. Dieser wurde anschließend mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, in dessen Gebiet sich das Grundstück oder die Immobilie befand. Damit war die Höhe der Grundsteuer ermittelt.
Ist das Verfahren zur Reform der Grundsteuer im Jahr 2024 abgeschlossen, berechnet sich die Höhe der Grundsteuer zum 01. Januar 2025 wie folgt:
- Der Grundstückswert wird auf der Basis der Feststellungserklärung ermittelt, den Sie beim Finanzamt einreichen.
- Durch Multiplikation mit der gesetzlich festgelegten Grundsteuermesszahl ermittelt sich der Grundsteuermessbetrag.
- Nach Anwendung des auf kommunaler Ebene festgelegten Hebesatzes errechnet sich die Höhe der neuen Grundsteuer.
Welche Frist ist bei der Neuregelung zur Grundsteuer zu beachten?
Damit die Grundsteuerreform zu dem vom Bundesverfassungsgericht vorgesehenen Termin (31. Dezember 2024) umgesetzt wird, müssen Sie als Grundstücks- und Immobilienbesitzer bis spätestens zum 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen. Die Frist beginnt allerdings erst zum 01. Juli 2022.
Wie oft werden die Grundstückswerte neu ermittelt?
Damit die Höhe der Grundsteuer sich auch in Zukunft an den aktuellen Wertverhältnissen bemisst, werden die Grundstückswerte alle sieben Jahre neu festgestellt.
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Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf, um zu erfahren, was sich für Sie konkret ändert und welche Schritte in Ihrem individuellen Fall erforderlich sind.
Unsere erfahrenen Berater informieren Sie umfassend über die Neuregelung zur Grundsteuerreform 2022 und leisten professionelle Hilfestellung bei der Erstellung der Feststellungserklärung. Gerne klären wir eventuelle Abweichungen in dem Grundsteuerwertbescheid oder in dem Grundsteuerbescheid ab, damit Sie ab dem 01. Januar 2025 die Grundsteuer in der richtigen Höhe zahlen.