Was ist eine Grundsteuererklärung?
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer, die für Eigentümer von Grundstücken, Häuser und Wohnungen anfällt.
Es spielt beim Grundstück keine Rolle, ob es sich um ein Unbebautes oder ein Bebautes handelt.
Sie zahlen die Grundsteuer an Ihre Gemeinde. Der Betrag ist in der Regel jährlich oder alle drei Monate fällig.
Die Grundsteuer lässt sich mit folgender Formel ermitteln:
Jährliche Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz
- Grundsteuerwert: Den Grundsteuerwert wird das Finanzamt nach Eingang der Feststellungserklärung ermitteln.
- Steuermesszahl: Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt.
- Hebesatz: Der Hebesatz ist von der Gemeinde abhängig.
Beispiel Ermittlung der Grundsteuer:
Ein Einfamilienhaus hat einen Grundsteuerwert von 30.000 Euro in Berlin. Die Steuermesszahl liegt in diesem Beispiel bei 2,6 %. Der Hebesatz beträgt stolze 810 %.
30.000 Euro x 2,6 x 810 Prozent= 631,80 Euro jährlich zu bezahlende Grundsteuer
Bei quartalsweiser Zahlung liegt der Betrag bei 157,95 Euro.
Die zurzeit noch bestehenden Regelungen werden bis Ende 2024 gelten. Ab dem 1. Januar 2025 wird für Eigentümer die neu berechnete Grundsteuer fällig sein.
Die Gemeinden werden voraussichtlich die Hebesätze anpassen. Das bedeutet, dass sich die Höhe der Grundsteuerzahlung ändern wird.
Dazu ist es erforderlich, dass Sie bei Besitz eines Wohngrundstückes folgende Angaben in einer demnächst fällig werdenden Feststellungserklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen:
- Lage des Grundstücks
- Fläche des Grundstücks
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr
Die Angaben dienen dem Finanzamt als Bemessungsgrundlage.
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Wie Sie eine Grundsteuererklärung einreichen
Sie sollten die Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) ab dem 1. Juli 2022 bei Ihrem Finanzamt einreichen.
Sie haben bis zum 31. Oktober 2022 Zeit, um sie fristgerecht abzugeben.
Die Einreichung der Grundsteuererklärung erfolgt elektronisch per ELSTER. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es auf Antrag noch möglich, diese schriftlich auf Papier abzugeben.
Nach Erhalt wird das Finanzamt den Grundsteuerwert des Grundstücks feststellen und Ihnen diesen mitteilen.
In Zukunft wird die Grundsteuererklärung (“Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte”) alle sieben Jahre erforderlich sein. Dementsprechend kann sich der Grundsteuerwert ändern.
Nichteinhaltung der Frist: So hoch ist der Verspätungszuschlag
Wenn Sie als steuerpflichtiger Immobilieninhaber der Erklärungspflicht nicht fristgerecht nachkommen, müssen Sie mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
Für jeden angefangenen Monat beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 % der festgesetzten Steuer. Es fallen zusätzliche Kosten von mindestens 25 Euro an (§ 152 Abs. 5 Satz 2 AO).
Gut zu wissen:
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Wie Sie die bezahlte Grundsteuer steuerlich absetzen können
Sie können die gezahlte Grundsteuer in der Steuererklärung angeben. Die Ausgaben für die Grundsteuer tragen Sie in die Anlage V der Steuererklärung ein. Der Betrag gilt bei einer Vermietung als Betriebsausgabe.
Folglich kommen in die Zeile 47 die Steuer, die Sie an die Gemeinde bezahlt haben.
Wichtig zu wissen ist, dass die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten gehört. Das bedeutet, dass Sie diese auf den Mieter umlegen können. In dem Fall bekommen Sie keine Erstattung vom Finanzamt.
Wenn der Mieter die Grundsteuer bezahlt, wird er in der Nebenkostenabrechnung in einem gesonderten Unterpunkt aufgelistet.
Des Weiteren können Sie nicht den vollen Grundsteuerbetrag in der Steuererklärung geltend machen, wenn Sie die Hälfte der Wohnfläche selbst bewohnen.
Wichtig: Auf diese Fristen sollten Sie achten!
Bereits ab dem 1. Juli 2022 wird es möglich sein, die Grundsteuererklärung einzureichen. Die Frist läuft voraussichtlich am 31. Oktober 2022 ab.
Die Grundsteuerreform – Wir übernehmen die Arbeit Ihrer Grundsteuererklärung
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Zudem brauchen Sie sich nicht über den komplexen Steuerdschungel zu informieren und den Kopf darüber zu zerbrechen.
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