Innovative Lösungen für Privatpersonen, Unternehmen & Steuerberater
Neue Grundsteuererklärung vom Steuerberater erstellen lassen
Die neue Grundsteuerreform ist im vollen Gange und betrifft rund 35 Millionen Einheiten. Bis zum 31. Oktober 2022 muss jeder eine entsprechende Feststellungserklärung beim Finanzamt eingereicht haben.
Wir sind Ihr Ansprechpartner, die Grundsteuererklärung fristgerecht einzureichen.
Unsere innovativen Lösungen bieten wir an für Privatpersonen, Unternehmen & Steuerberater.
- Unkomplizierter & leicht verständlicher Prozess
- Durchgeführt von kompetenten Steuerexperten
- Fristgericht bis zum 31. Oktober 2022 einreichen

Karsten Guhr
Steuerberater
- Sicher in Deutschland gehostet
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
- Made in Germany
- DSGVO Konform
Innovative Lösungen für Privatpersonen, Unternehmen & Steuerberater
Wir bieten unsere Lösungen für Privatpersonen, Unternehmen und Steuerberater an. Klicken Sie auf eine der unteren Kacheln, um mehr zu erfahren.
Für Privatpersonen
Sie besitzen ein oder mehrere Grundstücke als Privatperson und möchten Ihre Grundsteuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen?
Jetzt mehr erfahren
Für Unternehmen
Sie sind ein Unternehmen und besitzen ein oder mehrere Grundstücke und möchten die Grundsteuererklärung von Experten erstellen lassen?
Jetzt mehr erfahren
Für Steuerberater
Sie sind Steuerberater und haben mehrere Mandanten, die eine Grundsteuererklärung benötigen, sind jedoch ausgelastet mit ihrer Kanzlei?
Jetzt mehr erfahren
Die Grundsteuerreform im Detail
Die neue Grundsteuerreform steht vor der Tür und betrifft rund 35 Millionen Einheiten in ganz Deutschland, die alle bis zum 31. Oktober 2022 eine entsprechende Grundsteuererklärung abgeben müssen.
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die Sie jährlich zahlen müssen, wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie besitzen.
Das Bundesverfassungsgericht, die bisherigen Wertverhältnisse aus dem Jahr 1964 für verfassungswidrig erklärt und die Reform der Grundsteuer zum 01. Januar 2022 beschlossen.
Mit der Durchführung der Reform der Grundsteuer werden die Finanzämter und die Kommunalverwaltungen betraut, in deren Bezirk die Grundstücke liegen. Damit die Neuregelung umgesetzt werden kann, benötigt das Finanzamt alle notwendigen Angaben.
Deshalb werden alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer dazu aufgefordert, zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 zusätzlich zu der Einkommensteuererklärung eine separate Grundsteuer-Erklärung (Feststellungserklärung) elektronisch abzugeben.
Vorteile, die Grundsteuererklärung von einem Steuerberater erstellen zu lassen
Fachliche Expertise
Durch unsere jahrelange Erfahrung, wissen wir genau, worauf es ankommt und was es bei der Reform der Grundsteuer zu beachten gibt.
Fristgerechte Einreichung
Durch uns, können Sie Ihre Feststellungserklärung fristgerecht einreichen und vermeiden dadurch hohe Verspätungszuschläge.
Auf dem neusten Stand
Regelmäßig gibt es Änderungen und Neuheiten. Durch unser breites Netzwerk sind wir immer auf dem neusten Stand der aktuellen Bestimmungen.
Preisvorteil
Bei uns haben Sie einen Preisvorteil, denn wir sind im Vergleich zu anderen Kanzleien günstiger, als die StBVV festlegt.
Digitale Lösungen
Unsere Lösungen sind komplett digital und papierlos, so sparen Sie Zeit und brauchen keine Unterlagen postalisch zu zusenden.
Persönliche Beratung
Die Grundsteuer und die neue Reform kann sehr komplex sein, unsere Experten beraten Sie gerne zu individuellen Lösungen.
Preise für die Erstellung der Grundsteuererklärung
Lassen Sie Ihre Grundsteuererklärung von uns übernehmen und wählen Sie das passende Produkt aus. Egal ob Privatperson, Unternehmen oder Steuerberater, wir helfen Ihnen gerne.
Für Privatpersonen
- Zugang zu unserer Software
- Erstellung Ihrer Erklärung durch unsere Steuerexperten
- Plausibilitätsprüfung
- Kompetente Beratung bei bei Rückfragen
- Unkomplizierter und leicht verständlicher Prozess
Ab €686,00*
Für Unternehmen
- Zugang zu unserer Software
- Erstellung Ihrer Erklärung durch unsere Steuerexperten
- Plausibilitätsprüfung
- Kompetente Beratung bei bei Rückfragen
- Unkomplizierter und leicht verständlicher Prozess
Ab €750,00**
Für Steuerberater
- Zugang zu unserer Software
- Erstellung Ihrer Erklärung durch unsere Steuerexperten
- Plausibilitätsprüfung
- Kompetente Beratung bei bei Rückfragen
- Unkomplizierter und leicht verständlicher Prozess
Auf Anfrage **
*Preise für Privatpersonen enthalten bereits 19 % MwSt.
** Bei Unternehmen fallen zusätzliche 19% USt. an.
Die 3-Schritte zur fristgerechten Abgabe der Grundsteuererklärung
Mit unserem digitalen Prozess können Sie die Grundsteuererklärung ganz einfach bei Ihrem Finanzamt einreichen lassen.
Sie beauftragen unsere Kanzlei
Im ersten Schritt beauftragen Sie unsere Kanzlei, die Grundsteuererklärung für Sie zu übernehmen. Dafür wählen Sie einfach aus, ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen oder ein Steuerberater sind. Im nächsten Schritt nutzen Sie unseren Grundsteuerkonfigurator und gelangen dadurch zu dem passenden Produkt, welches Sie über unseren Shop bestellen können. Nach Zahlungseingang starten wir mit der Bearbeitung.
Wir erstellen Ihre Feststellungserklärung
In einem verständlichen Prozess, teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen und Daten wir für Ihre Grundsteuererklärung benötigen. Danach können Sie diese ganz einfach über unser digitales Online-Portal hochladen und müssen sich um nichts Weiteres kümmern.
Ihr Finanzamt erhält alle Unterlagen
Nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen erstellen unsere Experten die Grundsteuererklärung und überreichen diese an Ihr Finanzamt. Zum Schluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung für den Erhalt Ihrer Feststellungserklärung.
Weitere Informationen über die Grundsteuerreform 2025

Neue Grundsteuer in Rheinland-Pfalz: Was Sie als Hauseigentümer jetzt beachten sollten
Für den 01. Januar 2025 hat der Gesetzgeber die Einführung der neuen Grundsteuer in Rheinlandpfalz vorgesehen. Damit die Grundsteuer pünktlich starten kann, sind Sie als Grundstückseigentümer oder Immobilienbesitzer verpflichtet, spätestens bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einzureichen.
In dem folgenden Beitrag erfahren Sie, was Sie als Grundstücks- und Immobilieneigentümer zu beachten haben und welche Termine im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuer in Rheinland-Pfalz für Sie wichtig sind.

Neue Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern – Die Grundsteuerreform 2022
Die Grundsteuer in Deutschland bedurfte einer Reform. Das hat sich bereits seit geraumer Zeit angebahnt. Doch erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Grundsteuerreform in Mecklenburg-Vorpommern auch umgesetzt. Im April 2018 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das alte System verfassungswidrig ist. Erfahren Sie, welche Änderungen es bezüglich der neuen Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern gibt und lassen Sie sich von uns beraten. Bei Bedarf erstellen wir Ihre Grundsteuererklärung für Mecklenburg-Vorpommern.

Neue Grundsteuer Thüringen – Das müssen Eigentümer bezüglich der Grundsteuerreform 2022 beachten
Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 reformiert werden. Ab dem Jahr 2025 wird die neu berechnete Grundsteuer zu entrichten sein. Die Grundsteuerreform soll dafür sorgen, dass den Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle dauerhaft gesichert bleibt. Außerdem soll somit die Grundsteuer eine rechtssichere Basis erhalten.
Fragen und Antworten zu unserer digitalen Lösung
Die Grundsteuerreform sorgt für viele Fragezeichnen bei Grundstücksbesitzern. Die häufigsten Fragen beantworten wir unterhalb.
Wieso muss ich eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben?
In 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Grundsteuer in der aktuell bestehenden Form verfassungswidrig sei. Die Werte zur Festsetzung waren teilweise mehr als 50 Jahre alt, somit wurde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.
Dem Gesetzgeber wurde eine Neuregelung auferlegt. Ab Juli 2022 müssen Steuererklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben werden. Ab 2025 tritt die neue Grundsteuer dann in Kraft.
Anders als bei Einkommensteuererklärungen ist eine Grundsteuererklärung nur dann abzugeben, wenn die Finanzbehörde dazu auffordert (§ 228 BewG). Dies geschieht nun erstmals seit sehr langer Zeit.
Betrifft mich die Grundsteuerreform?
Die Grundsteuerreform betrifft faktisch jeden. Gemäß dem Grundsatz “Eigentum verpflichtet” ist zwischen Juli und Oktober 2022 für jede der rd. 35 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in Deutschland eine Grundsteuererklärung abzugeben. Belastet wird mit der Grundsteuer zwar immer der Eigentümer, dieser legt sie allerdings im Falle einer Vermietung im Regelfall auf die Mieter um.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuer steht den Kommunen zu, wird aber vom Bund geregelt. Es gibt eine mehrstufige Berechnung.
Wie hoch wird die Grundsteuer am Ende sein?
Das ist schwer zu sagen, da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Daten vorliegen. Der Anspruch ist zwar, dass das gesamte Grundsteueraufkommen in etwa gleich bleibt, allerdings haben Gemeinden im Rahmen von Hebesatzanpassungen seit 2018 teilweise bereits zu Erhöhungen beigetragen. Als Faustformel gilt: für Objekte in Metropolregionen und baureife unbebaute Grundstücke wird man mehr zahlen als bislang.
Ich habe eine Aufforderung zur Abgabe einer 'Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte' erhalten, was soll das und was muss ich tun?
Da die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig ist, sind zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Grundstücke in Deutschland für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten (Hauptfeststellungszeitpunkt).
Zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 ist eine Feststellungserklärung (Grundsteuererklärung) in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen.
Am 31. Oktober 2022 endet die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung (Grundsteuererklärung)!
Zum 1. Januar 2025 entsteht dann die reformierte Grundsteuer. Ab diesem Zeitpunkt müssen Eigentümer die neue Grundsteuer bezahlen.
Auch wenn Sie keine Aufforderung erhalten haben, sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. In einigen Bundesländern, z.B. Berlin, wird es lediglich eine öffentliche Bekanntmachung geben.
Ertragswert? Sachwert? Bundesmodell? Landesmodelle? Bodenrichtwert? Was ist das und welche Angaben benötige ich für die Feststellungserklärung?
Wenn Sie nicht gerade Steuerrecht studiert haben, sind diese Begrifflichkeiten schnell verwirrend, die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern erst recht. Gern helfen wir Ihnen schnell und rechtssicher mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung weiter.
Kurze Einführung:
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurden im Wesentlichen zwei Modelle diskutiert: das vom Bundesfinanzministerium präferierte wertabhängige Modell und das von Bayern eingebrachte wertunabhängige Flächenmodell. Letzteres ist leichter administrierbar, da es weniger Spielraum für Interpretationsmöglichkeiten bietet und nicht – wie beim wertabhängigen Modell – eine Neubewertung alle 7 Jahre erfordert.
Das (wertabhängige) Bundesmodell gilt in den folgenden Bundesländern:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
In den übrigen Bundesländern gelten abweichende Gesetze, bei denen teilweise der Wert des Grundstückes nicht maßgeblich ist.
Baden-Württemberg: hier gilt das modifizierte Bodenwertmodell. Es kommt auf Grundstücksfläche und Bodenrichtwert an, der Wert des Grundstücks spielt keine Rolle.
Bayern: hat ein Flächenmodell eingeführt, Wert von Grundstück oder Gebäude sind unerheblich.
Hamburg: präferiert das Wohnlagenmodell und orientiert sich am Mietspiegel. Wohnlage, Nutzfläche des Gebäudes und Fläche des Grundstückes sind relevante Faktoren.
Hessen: setzt das Fläche-Lage-Modell um. Wie in Bayern kommt es auf die Grundstücksfläche an, allerdings ergänzt um einen lagebezogenen Faktor.
Niedersachsen: setzt ebenfalls das Fläche-Lage-Modell um, im Wesentlichen wie Hessen.
Saarland: hat ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen, das lediglich bei der Steuermesszahl vom Bundesmodell abweicht.
Sachsen: hat ein Nutzungsartmodell erlassen. Dieses entspricht dem Bundesmodell, sieht aber unterschiedliche Steuermesszahlen für unterschiedliche Nutzungen vor.
Das war das Basiswissen, kommen wir nun zu: Ertragswert vs. Sachwert.
Wenn Ihr Grundstück in einem der Bundesländer liegt, in dem der Grundstückswert relevant ist, müssen Sie zwischen der Anwendung von Ertragswert- und Sachwertverfahren unterscheiden.
Das Ertragswertverfahren kommt zur Anwendung, wenn Ihr Grundstück zu mehr als 80% Wohnzwecken dient, also bei Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken.
Im Sachwertverfahren werden Grundstücke bewertet, die zu mindestens 80% betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen.
Das bekannte Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-D (Link: https://www.bodenrichtwerte-boris.de/borisde/?lang=de) liefert übrigens keine Informationen für die Verwendung gemäß Grundsteuerreform, hierzu befinden sich Portale der einzelnen Landesfinanzverwaltungen im Aufbau, deren Adressen Stand heute (Ende März 2022) noch nicht vollständig vorliegen.
Haben Sie noch Lust darauf, die Erklärung selbst zu erstellen? Falls nicht, sind wir Ihr Ansprechpartner für die Erstellung der Feststellungserklärung!
Ich bin Steuerberater und ohnehin überlastet, wie soll ich jetzt auch noch das Thema Grundsteuer abarbeiten?
Liebe Kollegin, lieber Kollege, wir sind für Sie da 🙂
Kontaktieren Sie uns gerne (+4915165173737, siesing@guhr-steuerberatung.de) und wir nehmen Ihnen die Arbeit zeitnah ab. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen auch eine ‘White-Label-Lösung’, mit der wir in den Hintergrund treten und weiterhin Sie gegenüber Ihren Mandanten auftreten.
Als Steuerkanzlei im Herzen von Berlin haben wir auch kein Interesse an Upsell, Ihre Mandanten bleiben Ihre Mandanten und die Daten werden von uns ausschließlich im Rahmen der Erstellung der Feststellungserklärungen verwendet.
Die Nächsten Schritte zur Bearbeitung Ihrer Grundsteuererklärung
Wähle Sie das passende Produkt aus, senden Sie Ihre Bestellung ab und laden Sie Ihre Unterlagen 100 % digital in unserer Software hoch.
Schritt 1: Produkt wählen
Wählen Sie im erste Schritt aus, ob Sie eine Privatperson, ein Unternehmen oder ein Steuerberater sind. Danach nutzen Sie unsren Grundsteuerkonfigurator, um zu dem passenden Produkt zu gelangen, welches Sie dann bestellen können.
Schritt 2: Bestellung abschicken
Sie bestellen Ihre Grundsteuererklärung zum Festpreis innerhalb weniger Minuten. Nutzen Sie dazu einfach unseren Shop. Falls Sie Fragen zu Ihrer Bestellung haben, können Sie uns einfach telefonisch oder per Mail kontaktieren.
Schritt 3: Daten erfassen
Nach Erhalt Ihrer Bestellung erhalten Sie Zugriff zu unserer Grundsteuer-Software. Hier müssen Sie alle benötigen Unterlagen hochladen und Ihre Stammdaten ausfüllen. Nach Erhalt, werden wir Ihre Grundsteuererklärung erstellen.
Jetzt Grundsteuererklärung fristgerecht durch einen Steuerberater einreichen.
Das Einreichen der neuen Grundsteuererklärung muss nicht kompliziert sein! Wir erstellen die Erklärung durch unsere kompetenten Steuerberater und reichen diese fristgerecht bis zum 31. Oktober 2022 bei Ihrem Finanzamt ein. Egal ob Privatperson, Unternehmen oder Steuerberater, wir helfen Ihnen gerne!
- Ihre Daten wird sicher an uns übermittelt. Wir respektieren Ihre Privatsphäre.